1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Offerten, Verträge und Leistungen der Alfi GmbH, Hagenholzstrasse 98, 8050 Zürich (nachfolgend „Alfi“) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten für Privat- und Geschäftskunden gleichermassen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Alfi diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Mit der Auftragserteilung – schriftlich, elektronisch, telefonisch oder durch Zulassen der Arbeitsaufnahme vor Ort – anerkennt der Kunde diese AGB.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Alfi, durch Unterzeichnung einer Offerte oder eines Arbeitsrapports durch den Kunden oder spätestens mit dem Beginn der Arbeitsausführung mit Wissen und Willen des Kundens. Angaben auf der Website, in Prospekten und in Preisübersichten sind unverbindlich.
Bei Notfall- und Sofortaufträgen kommt der Vertrag mit der telefonischen oder elektronischen Bestellung des Einsatzes zustande. Der Kunde bestätigt dabei, zur Auftragserteilung für das betroffene Objekt berechtigt zu sein (Eigentümer, Verwaltung oder ausdrücklich bevollmächtigte Person).
3. Offerten
- Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
- Offerten basieren auf den vom Kunden gemachten Angaben und den bei einer allfälligen Besichtigung sichtbaren Verhältnissen.
- Kostenvoranschläge sind Schätzungen. Zeigt sich während der Ausführung, dass eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist, informiert Alfi den Kunden unverzüglich.
- Aufwändige Vorabklärungen, Planungen oder Messungen können nach Absprache separat verrechnet werden; darauf wird vorgängig hingewiesen.
4. Preise, Stundenansätze, Material- und Anfahrtskosten
Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach effektivem Zeitaufwand (Regie) zu den jeweils gültigen Stundenansätzen, zuzüglich Material, Anfahrt, Entsorgung sowie allfälliger Zuschläge. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Stundenansätze: Der anwendbare Stundenansatz wird vor Arbeitsbeginn bekannt gegeben. Angebrochene Arbeitseinheiten werden nach der jeweils kommunizierten Taktung verrechnet.
- Materialkosten: Verwendetes Material, Ersatzteile und Verbrauchsmaterial werden zusätzlich verrechnet. Bestellte Sonderanfertigungen sind vom Kunden in jedem Fall zu übernehmen.
- Anfahrtskosten: Für Anfahrt und Rückfahrt wird eine Anfahrtspauschale oder der effektive Zeit- und Wegaufwand verrechnet.
- Zuschläge: Für Einsätze ausserhalb der regulären Geschäftszeiten sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gelten erhöhte Ansätze (siehe Ziff. 6).
- Vergebliche Anfahrt: Ist die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausführbar (z. B. kein Zutritt), werden Anfahrt und aufgewendete Zeit verrechnet.
5. Zusatzarbeiten
Zeigen sich während der Ausführung zusätzlich notwendige Arbeiten – etwa aufgrund verdeckter Mängel, veralteter oder nicht normgerechter Installationen – informiert Alfi den Kunden und holt dessen Zustimmung ein. Bei Gefahr in Verzug (z. B. akuter Wasseraustritt, Gefährdung von Personen oder Sachwerten) darf Alfi die zur Schadensbegrenzung erforderlichen Massnahmen ohne vorgängige Zustimmung treffen und verrechnen.
6. Notfalldienst und Einsätze ausserhalb der Geschäftszeiten
Alfi bietet einen Notfalldienst für dringende Ereignisse wie Rohrbrüche, Wasserschäden, Verstopfungen oder Heizungsausfälle an. Reguläre Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 07.30 bis 17.30 Uhr.
- Für Einsätze ausserhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden und Feiertagen gelten Zuschläge.
- Die Höhe der Zuschläge und der Notfallpauschale wird vor Einsatzbeginn kommuniziert.
- Genannte Eintreffzeiten sind Richtwerte und hängen von Verkehrslage, Einsatzaufkommen und Wetterbedingungen ab; sie gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft.
- Im Notfalldienst werden primär Sofortmassnahmen zur Schadensbegrenzung ausgeführt. Definitive Instandstellungen erfolgen im Rahmen eines separaten Auftrags.
7. Termine, Terminverschiebung und Stornierung
Vereinbarte Termine werden nach bestem Können eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Notfalleinsätzen, Lieferengpässen, Witterung oder anderen von Alfi nicht zu vertretenden Umständen begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt, sofern die Verzögerung zumutbar ist.
Stornobedingungen
- Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist eine Stornierung oder Verschiebung kostenlos möglich.
- Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder verweigertem Zutritt dürfen angemessene Ausfallkosten für reservierte Arbeitszeit und Anfahrt verrechnet werden.
- Wurde bereits Material bestellt oder beschafft, trägt der Kunde die Materialkosten; dies gilt insbesondere für Sonderbestellungen und nicht retournierbare Ware.
- Stornierungen sind telefonisch oder per E-Mail an Alfi zu richten und werden bestätigt.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Rechtzeitiger und ungehinderter Zutritt zum Objekt sowie zu den betroffenen Anlagenteilen.
- Freiräumen des Arbeitsbereichs und Schutz bzw. Entfernung empfindlicher Gegenstände.
- Kostenlose Bereitstellung von Strom, Wasser und – soweit vorhanden – Parkmöglichkeiten.
- Vollständige und richtige Information über bekannte Besonderheiten, insbesondere Leitungsverläufe, Vorschäden, Asbestverdacht oder frühere Eingriffe Dritter.
- Bezeichnung einer entscheidungsbefugten Ansprechperson während der Arbeiten.
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, kann Alfi den daraus entstehenden Mehraufwand verrechnen; für daraus entstehende Schäden haftet Alfi nicht.
9. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung ist grundsätzlich sofort nach Abschluss der Arbeiten fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Rechnungsstellung beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsdatum, netto und ohne Abzug.
- Bei grösseren Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Abrechnung nach Baufortschritt vereinbart werden.
- Beanstandungen einer Rechnung sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen; unbestrittene Teilbeträge bleiben fristgerecht geschuldet.
- Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Alfi zulässig.
10. Zahlungsverzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR geschuldet. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben, ab der dritten Mahnung CHF 40.–. Weitergehende Betreibungs-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten gehen zulasten des Kunden. Alfi ist berechtigt, bei Verzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
11. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag Eigentum von Alfi. Alfi ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister am Wohn- bzw. Sitzort des Kunden eintragen zu lassen; der Kunde erteilt hierzu seine Zustimmung.
12. Abnahme, Garantie und Gewährleistung
Der Kunde prüft die Arbeiten nach Fertigstellung und meldet offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innert 7 Tagen, schriftlich. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
- Alfi leistet Gewähr nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 367 ff. OR).
- Für Handelsware und Geräte gilt zusätzlich die Garantie des jeweiligen Herstellers zu dessen Bedingungen.
- Im Gewährleistungsfall hat Alfi das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung fehlschlägt, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
- Keine Garantie besteht bei unsachgemässer Nutzung oder Bedienung, mangelnder oder unterlassener Wartung, natürlicher Abnutzung, Verkalkung, Frost-, Wasser- oder Gewalteinwirkung, Überlastung sowie bei Eingriffen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
13. Haftung
Alfi haftet – soweit gesetzlich zulässig – ausschliesslich für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist wegbedungen. Ausgeschlossen ist – soweit gesetzlich zulässig – die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich Betriebsunterbruch, entgangener Gewinn, Datenverlust, Umtriebe und Ansprüche Dritter. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Die Haftung von Alfi ist zudem auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.1 Bestehende Installationen und verdeckte Mängel
Alfi haftet nicht für den Zustand bestehender, nicht von Alfi erstellter Installationen, Leitungen, Anlagen und Bauteile. Insbesondere bei Rohrreinigungen, Entstopfungen, Lecksuche und Arbeiten an Altanlagen können trotz fachgerechtem Vorgehen Schäden an bereits geschwächten, korrodierten oder mangelhaft verlegten Leitungen entstehen; hierfür wird jede Haftung – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen.
Für Schäden, die auf versteckte, für Alfi nicht erkennbare Mängel oder auf unvollständige bzw. unrichtige Angaben des Kunden zurückzuführen sind, haftet Alfi nicht.
14. Fremdleistungen
Alfi ist berechtigt, für die Auftragsausführung geprüfte Subunternehmer und Partnerbetriebe beizuziehen. Werden Fremdleistungen ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Kunden vermittelt, kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande; Alfi haftet in diesem Fall nur für die sorgfältige Auswahl.
15. Datenschutz
Alfi bearbeitet Personendaten nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) und – soweit anwendbar – der DSGVO. Einzelheiten zu Zweck, Umfang, Speicherdauer und Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
16. Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Alfi – insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Lieferengpässe oder Energieausfälle – befreien Alfi für deren Dauer von der Leistungspflicht, ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Alfi und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Kollisionsnormen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
19. Kontakt
Alfi GmbHHagenholzstrasse 98, 8050 Zürich, Schweiz
Telefon: +41 79 198 53 41
E-Mail: info@alfi-fix.ch
UID: CHE-329.974.338 · Handelsregister: CH-020.4.060.680-3
Stand: 1. August 2026